In einer Antwort auf die Beschwerde eines Lesers aus Losheim rechtfertigt das Luftfahrtamt die hiesige Kampfjetlärmkonzentration als notwendig für die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr. Dass zwei Drittel der Nutzungsstunden durch Übungen ausländischer Streitkräfte anfallen, entlarvt die Schutzbehauptung als weitere Strophe im Lügenkanon.
Was kommt als nächstes? „Bündnisverpflichtungen“ als Rechtfertigung der Diskriminierung? Damit wären die Stationierungsverträge grundgesetzwidrig und ungültig, deren Abschluss bzw. Nichtkündigung staatsfeindliche Umtriebe.
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