Bei kleinen Verfehlungen wird die Staatsanwaltschaft hyperaktiv, bei großen renkt sie sich den Hals aus beim Wegsehen
Der Dummejungenstreich eines 24-Jährigen im „gut bewachten“ militärischen Bereich des Kölner Flughafen zeigt die Janusköpfigkeit deutscher Staatsanwälte überdeutlich. Der Bekiffte hat sich zu einen Airbus der Flugbereitschaft geschlichen, sich bis auf die Unterhose ausgezogen, auf den Tragflächen herumgetanzt, im Flugzeug einen Feuerlöscher ausgelöst und an den Schaltern herumgespielt. Dass dieser Unfug Folgen für ihn haben wird, ist klar. Interessant ist aber, wie hyperaktiv die Staatsanwaltschaft auf einmal wird, wenn sie ein kleines Würstchen plattmachen kann. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt nicht bloß wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch, sondern zieht sich – kreativ, kreativ – auch noch einen „gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr“ aus der Nase. Ganz anders, ja gerade zu penetrant unauffällig, verdrückt sie sich dagegen bei richtig großen Verbrechen, bei Mord und Folter. Seit klar ist, dass die USA von Ramstein und Spangdahlem aus völkerrechtswidrige Angriffskriege führen und Menschen verschleppen, müsste sie aktiv werden. Aber selbst ein klagender Bürger am Verwaltungsgericht Köln weckt sie nicht aus ihrer zwanghaften Starre.
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