Wer Friedens- und Umweltschutzversprechen wählt, kriegt das Gegenteil
Anpassung der TA LÄRM | ||
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Umgebung | dB(A) alt |
dB(A) neu |
Stadtgebiet | 45 | 50 |
Mischgebiet | 45 | 48 |
allgemeines Wohngebiet | 40 | 43 |
Die Zeitschrift „Haus und Grund“ berichtet in ihrer Juni-Ausgabe, dass Bundesumweltministerium und Bundesbauministerium die im Koalitionsvertrag vereinbarte¹ Anpassung der Technischen Anleitung Lärm vornehmen werden. Unter dem Vorwand der Erleichterung des Wohnungsbaus in Innenstädten sollen die nebenstehenden Erhöhungen vorgenommen werden.
Letztlich dürfte die Fluglärmlobby dabei mitgemacht haben, die es schon für die Abschwächung von Nachtflugverboten geschafft hat, eine sog. Kernnacht zu erfinden, die viel kürzer als die übliche gesetzliche Nacht ist. Dass Nachtflugverbote nie wirklich ernst genommen werden, da man tausend Ausreden für regelmäßige Ausnahmen hat – inklusive Fußballspielbesuche für Politiker – macht es nicht besser.
Zu beachten ist, dass generell die A-Bewertung „dB(A)“ vorgenommen wird, die tiefe Frequenzen wie Vibrationen und Brummen absichtlich kleinrechnet, obwohl gerade diese Frequenzen Fenster und Mauerwerk durchdringen – ein beliebter Trick. Lärmspitzen (z.B. Überflüge) dürfen sogar um 20 dB höher liegen, das ist etwa eine Vervierfachung der gefühlten Lautstärke.
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