Wir freuen uns, dass das Verkehrsministerium so schnell auf unsere Rückfrage geantwortet hat. Laut dessen Einschätzung wurde das Versprechen nicht gebrochen, denn dem damaligen Schreiben des Bundesverkehrsministeriums sei kein Versprechen zu entnehmen.
Es empfiehlt sich also, beim Schriftverkehr mit Behörden eine explizite Bestätigung anzufordern, dass man einem Schreiben ein Versprechen oder eine Zusage entnehmen kann.
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