Die Bundesluftwaffe überflog 2007 ein G8-Gipfelgegnercamp mit einem Tornado-Kampfjet, angeblich um Fotos zu machen. Ja, mit einem Kampfjet, nicht etwa mit einem Polizeihubschrauber. Der extrem laute Tiefflug wurde noch unterhalb der Mindestflughöhe, nämlich in nur 114 Metern durchgeführt, und diente in erster Linie der Einschüchterung und Körperverletzung. Die Maßnahme war rechtswidrig.
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