Wieviele Menschen dürfen eigentlich an nächtlichem Fluglärm sterben? Steht das in den luftrechtlichen Genehmigungen für zivile und militärische Flughäfen? Wenn nicht dort, wo dann? Wenn nirgendwo, ist es dann bereits ab einem einzigen Getöteten fahrlässige Tötung und somit strafbewehrt? Oder zieht wieder die „Staatsanwälte sind weisungsgebunden“-Karte?
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