E-Mail an BAIUDBwSchadensbearbeitung@bundeswehr.org
Von einer Leserin aus Riegelsberg
Auf die Frage, ob die Verursacher – da eine Reduzierung des ganzjährig täglichen militärischen Fluglärms durch ohrenbetäubende Kampfjets direkt über dicht besiedeltem Gebiet nicht in Aussicht gestellt werden kann – wenigstens bereit wären, Verdienstausfall zu ersetzen, wurde ich an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr verwiesen.
Kreativarbeit (ich bin einzelselbstständig im eigenen Haus tätig) ist hier über weite Strecken – im Gebäude und bei geschlossenen Fenstern - bei unregelmäßigem Dauerlärm nicht oder nur mit störendem Lärmschutzkopfhörer (über der Bildschirmarbeitsplatzbrille) möglich. Derzeit habe ich deshalb einen Teil meiner Arbeitszeit in die Nacht verlegt – das kann jedoch nicht dauerhaft so bleiben. Da die jeweiligen Flugübungen nicht vorhersehbar sind, können die entsprechenden Zeiten auch nicht eingeplant und berücksichtigt werden. Letztlich muss man jederzeit damit rechnen – und im Sommer gibt es ohnehin wenig Pausen.
Der Regionalverband Saarbrücken ist in ganz Deutschland das am zweitdichtesten besiedelte Gebiet nach dem Ruhrgebiet. Es ist restlos unverständlich, wie ausgerechnet dort ein solches Übungsgebiet etabliert werden konnte – das, von der Bundeswehr bestätigt, von allen verfügbaren Übungsgebieten auch noch bundesweit am stärksten genutzt wird.
Bitte teilen Sie mir mit, ob für entstehenden existenziellen Schaden konsequenterweise Ersatz geleistet wird, solange der Lärm nicht aufhört – und welche Angaben Sie ggf. dafür benötigen. Darüber hinaus frage ich hiermit an, ob Sie sich an den Kosten für spezielle Schallschutzfenster mindestens beteiligen möchten, da wir hier auch nicht die Möglichkeit haben, uns ins Gebäude zurückzuziehen, da der Lärm auch dort deutlich hörbar ist, selbst über andere Geräusche hinweg.
Unsere Gesundheit ist und bleibt das höchste Gut – das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist nach wie vor in unserem Grundgesetz verankert.
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