Der Verstand kommt erst, wenn es um den eigenen Geldbeutel geht
oder
beim Militär ist nie einer schuld
Erinnert Ihr euch noch an den Abendlärm des Bücheler Tornadogeschwaders im März 2009? Vermutlich nicht. Erinnert Ihr Euch noch daran, dass am 23.03.2009 einer der Piloten den Tornado-Kampfjet nach der abendlichen Ruhestörung beim fünften Landeanflug aufs Kreuz gelegt hat? Vermutlich auch nicht, aber wir berichteten. Die Sache ist offenbar doch nicht so glimpflich für den Piloten ausgegangen wie gedacht. Er wurde sowohl körperlich als auch psychisch verletzt und ist seitdem im Ruhestand. Das Geld reichte ihm aber nicht, daher hat er vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt und Recht bekommen. Bemerkenswert ist der Grund, warum er Recht bekommen hat: Er sei laut einem Artikel in der RHEINPFALZ vom 07.12.2013 „unverschuldet einer außergewöhnlichen Lebensgefahr ausgesetzt gewesen. Schneematsch, schlechte Sicht und starke Winde hätten die Landung erschwert. Obwohl die Landebahn wegen des Wetters nicht hätte benutzt werden dürfen, sei die Landung zugelassen worden.“
Dass es eine ganz schlechte Idee ist, am Abend und bei diesem Wetter in Büchel zu starten und über unseren Köpfen eine Stunde herumzulärmen, ist ihm nicht eingefallen. Dass er nach dem vierten Versuch vielleicht doch lieber auf einem anderen Flugplatz landen sollte, auch nicht. Aber nachträglich fällt es ihm sehr wohl ein, dass er in Büchel nicht hätte landen dürfen. Wieso ist er überhaupt gestartet? Prügelt man die Piloten in Büchel abends in ihre Maschinen? Wer hat ihn zu dem Start gezwungen? Wenn ihn keiner gezwungen hat, wieso kriegt er dann mehr Geld für seinen fahrlässigen Start? Warum ist er nicht woanders gelandet, wenn die Bedingungen in Büchel so schlecht waren?
Fehler können passieren. Jedem und überall. Dass ein Invalide nach einem Arbeitsunfall eine Versorgung bekommt, auch wenn er fahrlässig gehandelt hat, ist sozial. Aber dass ein Pilot fahrlässig und leichtsinnig bei Sauwetter am Abend startet, nur um ein Stündchen zu üben, und dann einen Unfall baut, weil er trotz widriger Bedingungen stur dort landen will, wo er gestartet ist, soll unverschuldet sein? Unverschuldet? Ist denn bei Soldaten überhaupt jemals irgendetwas verschuldet? Ist die Bundesluftwaffe eine beschützende Tagesstätte für Leute, die erst mit dem Denken anfangen, wenn sie selbst zu Schaden gekommen sind?
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