Von unserem Vorstandsmitglied Patrick Fey
In einer Anfrage an die saarländische Landesregierung fragen Fraktionschef Heiko Maas und die Abgeordnete Elke Eder-Hippler unter anderem nach Planungs- und Genehmigungsunterlagen von TRA LAUTER, und wie die Landesregierung Diskrepanzen zu Betriebszeiten anderer TRAs beurteilt.
Diese Fragen sind berechtigt und wichtig. Bisher konnten uns weder das Luftwaffenamt noch die Wehrbereichsverwaltung West Planungsunterlagen vorlegen und so nachweisen, ob und inwiefern den Lärmschutzbedürfnissen der Bevölkerung Rechnung getragen wurde. Da für Kampfjets keinerlei Lärmgrenzwerte gelten und das Fluglärmgesetz für militärischen Flugbetrieb nicht gilt, darf man guten Gewissens davon ausgehen, dass es keine Planungsunterlagen gibt und somit nach reinem Gewohnheitsrecht verfahren wird.
Diese Willkür gilt auch für die Betriebszeiten der TRA. Warum darf beispielsweise in TRA FRANKENALB nur bis 17 Uhr geflogen werden, bei uns aber bis 23.30 Uhr? Warum darf in TRA SACHSEN freitags nur bis 13 Uhr geflogen, bei uns aber bis 17 Uhr? Warum bekommen wir in der mit militärischem Fluglärm bundesweit am meisten belasteten Region nicht wenigstens einen planbar lärmfreien Feierabend und ein planbar lärmfreies Vorwochenende?
Interessante Fragen. Wir sind gespannt, welche Ausreden sich die Landesregierung dieses Mal einfallen lässt, und werden darüber berichten.
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