Nicht zuständig sein oder erst gar keine Reaktion zeigen – das ist es, was die Opfer des militärischen Fluglärms immer wieder erleben. Sie sind sowohl die Arroganz der Bundespolitik als auch die immer wieder behauptete Nichtzuständigkeit der Landespolitik und zahlreicher Behörden satt. Wie kann eine Landesregierung nicht zuständig sein, wenn der Lärm am Boden ankommt? In Analogie dazu dürften die Lärmopfer erst recht nicht zuständig sein, sich zu beschweren. Und genau das sollen sie glauben. Aus Sicht der Verteidigungsministers und des Militärs sind wir nicht einmal berechtigt, eine Auskunft zu erhalten. Nach etwa drei Beschwerden oder Anfragen zeigt das Luftwaffenamt seine zwar durch nichts gerechtfertigte aber militärtypische Arroganz und antwortet nicht mehr – auch wenn es sich jedes Mal um ganz unterschiedliche Themen oder gar Anfragen zu Verletzungen der flugbetrieblichen Bestimmungen (Missachtung der TRA-Betriebszeit) oder offensichtlichen Falschauskünften (behaupteter Einsatz statt Übung) handelt.
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