MdB Alexander Ulrich stellte nach dem nachgewisenen und daher zugegebenen zenterweisen Abwurf von Glasfasermüll im Februar durch die Bundesluftwaffe an das Verteidigungsministerium folgende einfache Anfrage:
Für mich ist indes nicht nachvollziehbar, welche Hintergründe in diesem Fall eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Verbot des Einsatzes von Düppel-Material offenbar erforderlich gemacht haben.
Die Antwort des Bundesverteidigungsministeriums liegt immer noch nicht vor, nur eine Erklärung, dass das doch alles gar nicht ungesund sei. Klar, deshalb ist der Abwurf ja auch verboten. Wir warten weiter.
Zum Archiv mit allen Artikeln