Für Flüge im sog. Sichtflugbereich unterhalb 3000 Metern ist kein Übungsluftraum nötig. Diese Flüge können überall erfolgen. Sie ausgerechnet dort durchzuführen, wo die Menschen bereits mehr als alle anderen mit den Flügen im Übungsluftraum TRA LAUTER belastet sind, ist inakzeptabel. Bräsigkeit ist weder Argument noch Entschuldigung – so wenig wie die POLYGONE, die mobil auf LKW verfügbar sind.
Thematisch passend beschweren könnt Ihr Euch per E-Mail über:
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