Aus Wilzenberg-Hußweiler: Beschwerde über die unsinnigen überlauten und umweltverschmutzenden Flüge mit Kampfjets über der Nationalparkregion Hunsrück und Naturpark Saar-Hunsrück am Donnerstag. Dieses rücksichtslose Gebaren seitens des Militärs und der zuständigen Stellen ist nicht hinnehmbar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Nationalpark nach dem Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald Ruhecharakter haben. Daher zählt die Beeinträchtigung der Ruhe der Natur durch Lärm auch nach § 15 Abs. 2 Satz 11 ausdrücklich zu den unzulässigen Handlungen.
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