Sehr gehrte Damen und Herren, vermutlich ist Ihnen die deutschlandweit einmalige Kampfjetlärmkonzentration im Gebiet unter der TRA LAUTER (ED-R 205/305) bekannt. Der BI gegen Fluglärm, Bodenlärm und Umweltverschmutzung wurde zugetragen, dass die Bundesluftwaffe (gemäß ihrem Superauftrag im Grundgesetz) schon Maßnahmen zur Verminderung der Diskriminierung / Lärmbelastung vorgeschlagen hat, aber von höheren Stellen im Verteidigungsministerium bzw. in der Bundesregierung ausgebremst wurde. Grund solle sein, dass das US-Militär mit Abzug gedroht hat, wenn es in Deutschland und insbesondere in der TRA LAUTER nicht mehr in beliebigem Maße innerhalb der jetzigen Betriebszeiten üben dürfe. - Stimmt es, dass die Bundesluftwaffe schon Maßnahmen zur Entlastung der Region vorgeschlagen wurde, die von höheren Stellen nicht gewollt waren und daher nicht umgesetzt wurden? - Stimmt es, dass man im Bundesverteidigungsministerium oder in der Bundesregierung der US Air Force keine weiteren Einschränkungen beim Üben vorschreiben will? - Stimmt es, dass dies geschieht, weil man sonst einen US-Truppenabzug (ganz oder teilweise) befürchtet? Mit freundlichen Grüßen